Die Nutzung der App zanadio ist für Nutzer:innen kostenlos auf Rezept. zanadio ist eine “App auf Rezept”. Die Kosten werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ohne Zuzahlung oder Rezeptgebühr vollständig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
zanadio ist eine zugelassene Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) und seit Oktober 2020 im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle dort gelisteten DiGA – somit auch für zanadio. Die Voraussetzung: zanadio muss von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen verschrieben werden oder es liegt bereits eine ärztlich belegte Diagnose vor, z. B. per Arztbrief, die dann bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
Am 19. Dezember 2019 ist das neue Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) in Kraft getreten. In ihm ist geregelt, dass Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept verschreiben können. Diese Anwendungen, zu denen auch zanadio gehört, werden geprüft, ob sie den Anforderungen einer Digitalen Gesundheitsanwendung entsprechen. Zuständig für diese Prüfung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
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