Hinweis der Debeka BKK: Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich notwendige DiGA von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelndem Arzt auf einem Kassenrezept verordnen zu lassen. Auf dieser Verordnung sind die eindeutige Verzeichnisnummer (Pharmazentralnummer – PZR) der DiGA sowie die Anwendungsdauer in Tagen durch den Arzt anzugeben. Die Verordnung übersenden Sie uns bitte als Original, damit wir den Anspruch prüfen können. Alternativ können Sie die Nutzung der DiGA auch ohne Verordnung bei uns beantragen, wenn Sie uns einen entsprechenden Diagnose- bzw. Indikationsnachweis vorlegen. Geben Sie bitte die genaue DiGA-Bezeichnung und Nummer aus dem Verzeichnis an.
Postalisch: Debeka Betriebskrankenkasse, 56048 Koblenz
E-Mail (bei dringenden Anliegen): [email protected]
Telefon (bei dringenden Anliegen): 0261 – 941430
Weitere Informationen der Debeka BKK zu DiGA: Digitale Gesundheitsanwendungen