Hinweis der energie-BKK: Einen Anspruch auf die Nutzung von Digitalen Gesundheitsanwendungen haben Versicherte, die eine der DiGA entsprechende Diagnose vorweisen. Ist das der Fall, darf die energie-BKK die Kosten dafür übernehmen: Entweder reichen Sie eine entsprechende Verordnung Ihres Arztes oder Psychotherapeuten ein oder Sie wenden sich direkt an die energie-BKK. Nutzen Sie dazu gerne die digitalen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme über unsere App oder unsere Website.
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Weitere Informationen der energie-BKK zu DiGA: Digitale Gesundheitsanwendungen: App auf Rezept