Hinweis der IKK – Die Innovationskasse: Es ist mit dem behandelnden Arzt ein Gespräch zu führen, ob beziehungsweise welche digitale Gesundheitsanwendung für das Krankheitsbild und der Situation medizinisch indiziert ist. In diesem Zusammenhang gibt es auch entsprechende Hinweise zu den einzelnen DiGAs über das oben genannte Verzeichnis. Der Arzt stellt dann gezielt eine Verordnung für die entsprechende DiGA aus, die vor der Inanspruchnahme bei der IKK – Die Innovationskasse einreicht werden muss. Von der IKK wird nach entsprechender Prüfung den erforderlichen Freischaltcode zur Nutzung der DiGA übermitteln.
Postalisch: IKK – Die Innovationskasse, Postfach 2299, 23510 Lübeck
Vor Ort: Servicecenter
E-Mail (bei dringenden Anliegen): [email protected]
Telefon (bei dringenden Anliegen): 0800 455 7378
Weitere Informationen der IKK – Die Innovationskasse zu DiGA: DiGA – Digitale Gesundheitsanwendung