Hinweis der KNAPPSCHAFT: Eine DiGA erhalten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Psychotherapeuten. Liegen bei Ihnen die vorgegeben Indikationen vor, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung (Muster 16) ausstellen. Diese können Sie anschließend bei uns einreichen. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, sind dem DiGA-Verzeichnis zu entnehmen.
Sollten Sie sich bereits für unser Online-Kundenportal Meine KNAPPSCHAFT registriert haben, können Sie die Verordnung dort jederzeit an uns weiterleiten. Alternativ stehen Ihnen unser Kontaktformular oder natürlich auch die klassischen Wege (z. B. Geschäftsstelle vor Ort, Post) zur Verfügung.
Website: Kundenportal
Postalisch: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen
Telefon (bei dringenden Anliegen): Rufnummern
Weitere Informationen der KNAPPSCHAFT zu DiGA: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Smarte Leistung auf Rezept.