Hinweis der SVLG: Sie haben von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten eine Anwendung für den Computer oder das Smartphone verordnet bekommen? Dann übersenden Sie uns jetzt Ihre Verordnung. Auch, wenn Sie keine Verordnung erhalten haben, ist eine Kostenübernahme möglich. Teilen Sie uns einfach mit, welche Anwendung wir für Sie übernehmen können. Bitte beachten Sie dazu, dass die Anwendung Ihrer Erkrankung/Diagnose entsprechen muss.
Website: Kundenportal
Postalisch: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Weißensteinstraße 70 – 72, 34131 Kassel
Telefon (bei dringenden Anliegen): 0561 785-0
Weitere Informationen der SVLG zu DiGA: Digitale Gesundheitsanwendung