Was muss die Krankenkasse bei Adipositas zahlen?
Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besteht Adipositas ab einem Body-Mass-Index (BMI) von 30. Die Voraussetzung dafür, dass Krankenkassen bestimmte Therapiemaßnahmen bezuschussen beziehungsweise die Kosten übernehmen, ist die Diagnose „Adipositas“, die Ärzt:innen ab einem BMI von 30 stellen.
Du kennst deinen BMI nicht? Hier findest du unseren BMI-Rechner.
Bei diesen Adipositas-Behandlungen übernehmen Krankenkassen teilweise oder komplett die Kosten:
- Ernährungstherapie
- Bewegungstherapie
- Verhaltenstherapie
- Adipositas Kur
- Digitale Adipositas-Therapie als App
➚ Lies hier mehr über die Therapiemöglichkeiten von Adipositas.
Behandlung | Kostenübernahme | Voraussetzungen |
Digitale Adipositas-Therapie zanadio | 100 % | BMI 30–40, ärztliche Verordnung |
Ernährungstherapie | Individuell, Zuschuss | Notwendigkeitsbescheinigung, ärztliche Verordnung |
Bewegungstherapie | Individuell, Zuschuss | Ärztliche Verordnung |
Verhaltenstherapie | 100 % | Psychische Erkrankung |
Adipositas Kur | 100 % | Adipositas mit Begleit-, Folgeerkrankungen |
Bariatrische OP (Magenverkleinerung) | Individuell | Adipositas, Erschöpfung konservativer Therapiemaßnahmen (MMK) |
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1. Kostenzuschuss bei Ernährungstherapie
Um einen Kostenzuschuss für eine Ernährungstherapie zu erhalten, ist eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung, eine Art Rezept, erforderlich. Diese stellt dein:e behandelnde:r Ärzt:in aus. Hier trägt sie:er die Diagnose „Adipositas“ ein – sollte der BMI unter 30 liegen, bezuschussen Krankenkasse die Therapie auch bei einer Reihe anderer Diagnosen. Hierzu zählen unter anderem Bluthochdruck (Hypertonie), Fettstoffwechselstörung, Fettleber, Diabetes Typ 2 oder Insulinresistenz.
➚ Lies hier mehr über die Ernährungstherapie bei Adipositas.
Erfolgsgeschichten
Mehr als 30.000 Menschen haben bereits zanadio genutzt. Hier berichten Nutzer:innen, wie sie erfolgreich abgenommen haben und sich ihr Leben dank zanadio verändert hat.
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Wie viel übernehmen die Krankenkassen?
Wie viel die gesetzlichen und privaten Krankenkassen zur Ernährungstherapie dazu zahlen, ist je nach Krankenkasse individuell. Pro Beratung schwankt der übernommene Anteil stark – sehr wenige Kassen übernehmen die Kosten ganz. Ein Beispiel dafür ist die BKK Mobil Oil. Sie zahlt die Kosten für drei Beratungen. Frage daher am besten direkt bei deiner Krankenkasse nach.
➚ Hier findest du den Kontakt zu deiner Krankenkasse.
Erstattungsbeträge ausgewählter Krankenkassen
Krankenkasse | Erstattung für Erstberatung | Erstattung für Folgeberatung | Zuzahlung |
Techniker | max. 45 € | max. 30 € | max. 165 € |
DAK | max. 35 € | max. 23 € | max. 127 € |
Barmer | max. 40 € | max. 30 € | max. 160 € |
Voraussetzung für Zuschuss
Die Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Therapie durch professionelle, zertifizierte Ernährungsberater:innen durchgeführt wird. Sie haben eine Berufsausbildung oder ein Studium und verfügen zudem über ein Zertifikat, welches sie dazu berechtigt, mit den Krankenkassen abzurechnen. Die meisten Kassen bezuschussen fünf Stunden Ernährungstherapie pro Jahr. Eine Stunde kostet etwa zwischen 75 und 100 Euro.
2. Kostenübernahme von Ernährungsberatung
Für jegliche Art der Ernährungsberatung, die von Krankenkassen bezuschusst wird, ist es eine Grundvoraussetzung, dass eine Vorerkrankung und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegen. Außerdem werden die Kosten nur übernommen, wenn die Ernährungsberatung nach §43 SGB V durch zertifizierte Ernährungsfachkräfte durchgeführt wird. Dabei akzeptieren Krankenkassen die Zertifizierung durch folgende Verbände:
- DGE – Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
- VDOE – Berufsverband Oecotrophologie e.V.
- VDD – Verband der Diätassistenten / Deutscher Bundesverband e.V.
- VFED – Verband für Ernährung und Diätetik e.V.
- Quetheb e.V.
- UGB – Vereine für Unabhängige Gesundheitsberatung
➚ Hier findest du mehr Informationen zu dem Thema Ernährungsberatung.
3. Kostenübernahme von Gesundheitskursen
Auch bei noch nicht bestehender Adipositas oder Vorerkrankungen kann es für Krankenkassen sinnvoll sein, die Kosten für eine Ernährungsberatung zu übernehmen. Dies tun Krankenkassen größtenteils im Rahmen von Gesundheitskursen, die als Präventionsmaßnahme dienen.
Ziel ist es, mögliche Folgeerkrankungen wie Adipositas und damit verbundene Stoffwechselerkrankungen zu verhindern. Es gibt aber auch Krankenkassen (z. B. DAK), die eigene 1:1 Online-Coaching Programme für ihre Mitglieder anbieten, um ein gesundes Ernährungsverhalten aufzubauen. Diese sind in diesem Fall kostenfrei.
Voraussetzung für Zuschuss
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Präventionskurse, wenn diese durch zertifizierte Ernährungsberater:innen, entsprechend den Vorschriften des “Leitfadens Prävention” angeboten werden. Dies ist der Fall, wenn der Kurs durch die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) nach §20 des SGB zertifiziert ist. Außerdem müssen die Kurse ein Anfangs- und Enddatum haben und innerhalb einer festen Teilnehmergruppe angeboten werden. Dauerangebote werden in diesem Fall nicht bezuschusst.
Gut zu wissen
In den meisten Fällen bieten Krankenkassen eine Übersicht solcher Kurse auf ihrer Webseite an: Informiere dich daher direkt bei deiner Krankenkasse über mögliche Präventionskurse.
Wie viele Kurse übernehmen die Krankenkassen?
Mehrheitlich werden zwei Gesundheitskurse pro Jahr übernommen bzw. bezuschusst. Da der Anteil der Kostenübernahme je nach Krankenkasse unterschiedlich ist, empfiehlt es sich auch hier, vorab mit dieser über den Zuschuss zu sprechen. Häufig ist ein Nachweis über eine Teilnahme von mindestens 80 % die Voraussetzung, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Erstattungsbeträge ausgewählter Krankenkassen
Krankenkasse | Erstattung Präsenzkurs | Erstattung Onlinekurs | Eigene Kurse |
Techniker | – max. 80% oder 75 € pro Kurs (2 x pro Jahr) – max. 150 € pro Kompaktkurs (1x im Jahr) | 100% (max. 100€ pro Kurs) | 100% |
DAK | – max. 75 € pro Kurs (2 x pro Jahr) – max. 150 € pro Kompaktkurs (1x im Jahr) | n. A. | n. A. |
Barmer | – max. 75 € pro Kurs (2 x pro Jahr) – max. 150 € pro Kompaktkurs (1x im Jahr) | max. 100 € | n. A. |
4. Kostenübernahme einer Bewegungstherapie
Auch bei der Bewegungstherapie ist die Kostenübernahme der Krankenkassen individuell. In der Regel kooperieren die Kassen mit bestimmten Bewegungsprogrammen und Sporttherapeut:innen. Das sinnvollste Vorgehen daher: Frag bei deiner Krankenkasse nach. Diese kann dir Angebote in deiner Nähe nennen, die sie übernimmt oder bezuschusst. Voraussetzung ist auch hier die Qualifikation der Sporttherapeut:innen.
Rehasport ja, Personaltrainer nein
Sogenannter Rehasport wird von der Krankenkasse in der Regel übernommen. Einzelstunden mit einem Personaltrainer dagegen nicht. Viele Bewegungsprogramme werden auch im Rahmen der Prävention bezuschusst – also auch für Menschen, die nicht adipös sind. Die Voraussetzung für den Zuschuss ist in der Regel eine Teilnahmequote von mindestens 80 Prozent.
➚ Lies hier mehr über die Bewegungstherapie bei Adipositas.
Auch Selbsthilfegruppen organisieren oft Aktivitäten wie gemeinsames Walking oder Schwimmen. Beim Adipositas Verband Deutschland e.V. findest du eine Übersicht der Selbsthilfegruppen in Deutschland.
5. Verhaltenstherapie bei Adipositas
Adipositas ist keine Diagnose, bei der die Kosten für eine Verhaltenstherapie oder eine andere Art von Psychotherapie übernommen werden. Dies ist nur der Fall bei einer zusätzlichen psychischen Erkrankung, unter anderem bei einer Essstörung, Depression oder Angststörung.
6. Kostenübernahme bei Depression, Essstörung
Bei vielen Menschen treten im Verlauf der Adipositas Erkrankung Depressionen auf oder das dauerhafte Übergewicht wird von einer Essstörung, wie dem Binge-Eating-Syndrom, begleitet. In diesem Fall kann dein:e Ärzt:in dich an eine Psychotherapie überweisen. Mit dem offiziellen Antrag der Psychotherapeut:innen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Wird diese abgelehnt, kannst du Widerspruch einlegen.
7. Kostenübernahme einer Adipositas-Kur
Eine Kur wird in einer Rehaklinik oder speziellen Adipositasklinik durchgeführt – ambulant oder stationär. Die Antragstellung erfolgt hier gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen. Für gesetzlich Versicherte gilt: Die Kosten übernimmt entweder die Krankenkasse oder die gesetzliche Rentenversicherung.
Wer zahlt die Adipositas-Kur?
Für Berufstätige übernimmt, bei Bewilligung, in der Regel die Rentenversicherung die Kosten, für Menschen im Rentenalter die Krankenkasse. Hierzu kannst du dich bei der Rentenversicherung, deiner Krankenkassen und deinem:deiner Ärzt:in beraten lassen. Bei privat Versicherten entscheidet der individuelle Vertrag über die Kostenübernahme. Wird der Antrag abgelehnt, ist es möglich, Widerspruch einzulegen.
➚ Erfahre alles über Adipositas-Kuren und die Antragstellung.
8. Kostenlos auf Rezept: Digitale Adipositas-Therapie
Bei zanadio begleiten dich Expert:innen auf digitalem Wege bei deiner Adipositas-Therapie. Das Besondere: Das Programm vereint erstmalig die nach offiziellen Leitlinien empfohlenen Therapiebereiche Ernährung, Bewegung und Verhalten in einer App. Hier findest du mehr Informationen zur Kostenübernahme durch deine Krankenversicherung.
Kostenlos auf Rezept
Individuelle Adipositas-Therapie
- Kostenlos: Erste Abnehm-App auf Rezept für den BMI-Bereich 30-40 kg/m²
- Ganzheitlich: Bei uns geht es um das große Ganze – ohne starre Pläne oder Verbote
- Individuell: Auf dich und deine Bedürfnisse abgestimmt – wann und wo du möchtest
- Persönlich: Motivierende Unterstützung & Feedback durch unser qualifiziertes Support-Team
App auf Rezept
Das Rezept für zanadio erhältst du von deinen behandelnden Ärzt:innen. Nimm das Informationsblatt direkt zum Termin mit.
Informationen für deine Ärzt:in
9. Magen-OP: Wann zahlt die Krankenkasse?
Bei einer Adipositas-Operation wie einem Magenbypass übernehmen Krankenkassen die Kosten. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.
Der BMI muss 40 oder mehr betragen, also eine Adipositas Grad 3 vorliegen. Bei einem BMI zwischen 35 und 40 können die Kosten übernommen werden, wenn zusätzlich eine weitere Erkrankung besteht, wie etwa Diabetes Typ 2, Schlafapnoe oder eine Herzerkrankung. Das Alter muss zwischen 18 und 65 Jahren liegen und es darf keine Schwangerschaft bestehen.
Nachweis für Magen-OP: erfolglose konventionelle Therapie
Ein operativer Eingriff wird in der Regel erst dann bewilligt, wenn konventionelle Behandlungsmöglichkeiten keinen Erfolg ergaben. Dazu muss nachgewiesen werden, dass eine Ernährungsberatung und Bewegungsmaßnahmen keine ausreichende Gewichtsreduktion herbeigeführt haben. Dies wird durch die Teilnahme an einer Ernährungstherapie über sechs Monate und einem Bewegungsprogramm bestätigt.
Zusätzlich muss der Antrag ein entsprechendes psychologisches Gutachten enthalten. Bei Ablehnung des Antrages durch die Krankenkasse kannst du auch hier einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Häufig gestellte Fragen
Was zahlt die Krankenkasse bei Adipositas?
Bei einer Adipositas Diagnose zahlt die Krankenkasse verschiedene Behandlungen komplett oder teilweise. Dies ist unter anderem von der Höhe des BMI, den Begleiterkrankungen und bereits erfolgten Behandlungen abhängig. Zu den Krankenkassenleistungen gehören: Ernährungstherapie, Bewegungstherapie, Verhaltenstherapie, digitale Adipositas Therapie (App), Magen OP. Lies hier mehr zur Kostenübernahme.
Zahlt die Krankenkasse eine Magen-OP?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Magen-OP, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind: BMI liegt über 40 oder ab 35 mit schweren Begleit- bzw. Folgeerkrankungen und eine konventionelle Adipositas Therapie wurde bereits durchgeführt.
Wird eine Bewegungstherapie bezahlt?
In der Regel wird der Rehasport von Krankenkassen übernommen. Auch Bewegungsprogramme im Rahmen der Prävention werden bezuschusst. Lies hier mehr zur Kostenübernahme für die Bewegungstherapie.